Im Hause Valve hagelt es derzeit schlechte Neuigkeiten. Nicht nur eine Patentverletzung kostet dem Unternehmen mächtig viel Geld. Die EU-Kommission hat auch eine Kartellstrafe gegen den Betreiber der Gaming-Plattform Steam verhängt. Wegen Geoblocking. Autsch!
Zumindest in der Kartellstrafe hängt Valve nicht allein drin. Aber wie kam es denn so weit, dass Valve und fünf weitere Gaming-Unternehmen insgesamt fast 8 Millionen Euro zahlen müssen?
Nun, das hat mit dem Thema Geoblocking zu tun. Wie man feststellte, räumte Valve einigen Publishern die Möglichkeit ein, Aktivierungsschlüssel für Games an bestimmte Länder zu koppeln. Wer also über einen spanischen Aktivierungsschlüssel verfügte, konnte diesen hierzulande nicht einsetzen.
Wie die EU-Kommission nach jahrelangen Untersuchungen feststellte, verstoße diese Geoblocking-Maßnahme gegen das europäische Kartellrecht. Deshalb erwischte es in diesem Fall nicht nur Valve. Auch Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und Zenimax wurden teilweise kräftig zur Kasse gebeten. Wer glimpflich davonkam, musste „nur“ 340.000 Euro berappen. Andere zahlten rund 2,8 Millionen Euro an die EU.
Während sich die fünf Publisher einsichtig zeigten und mit der EU-Kommission zusammenarbeiteten (sie sparten dadurch 10 bis 15 Prozent ihrer Strafe), gab sich Valve angeblich wenig kooperativ. Deshalb muss Valve die Strafe in voller Höhe zahlen. Das Unternehmen streitet dies laut Techcrunch allerdings ab. Über die gesamten sieben Jahre hinweg hätte man der Europäischen Kommission wie gefordert Beweise und Informationen geliefert. Man hätte allerdings abgelehnt, einen Gesetzesbruch zuzugeben, wie die EU-Kommission gefordert hätte.
Steam-Controller führt zu weiterer Millionenstrafe
Doch damit nicht genug. Auch eine Patentsache ist noch nicht ganz ausgestanden. Schon vor geraumer Zeit stellte Valve den Verkauf des sogenannten Steam Controllers ein. Doch jetzt wird Valve nochmals von der Angelegenheit eingeholt.
Mit seinem Design soll Valve gegen ein Designpatent des Unternehmens SCUF verstoßen haben. Gestritten wird über ein Design, für das SCUF gemeinsam mit Ironburg 2013 ein Patent angemeldet hat. In diesem Patent werden Bedienelemente auf der Rückseite des Controllers beschrieben, die der Gamer jeweils mit dem Mittelfinger erreichen kann. Ein Element, das wir vom Steam Controller kennen – seit der Prototyp auf der Consumer Electronics Show 2014 vorgestellt wurde.
Valve wollte darin keine Patentverletzung erkennen, da sich das Design der Tasten vom SCUF-Controller unterscheiden würde. Selbst eine Warnung von SCUF ignorierte man und das kommt Valve nun teuer. 4 Millionen US-Dollar kostet Valve diese Ignoranz. Das haben die zuständigen Richter entschieden. Aus dem Verkauf nehmen muss Valve den Steam Controller übrigens nicht. Schon 2019 verschwand dieser vom Markt.
Am Rande sei bemerkt, dass immer wieder Valve und Steam Controller am Markt auftauchen, manchmal vermeintlich offiziell erzeugte, ein andermal Nachbaugeräte.
- Multidirektionale Taste
- Anschlusstyp: USB
- Kabellos
Steht Valve schon der nächste Ärger bevor?
Die vergangenen Wochen musste Valve ordentlich Geld liegen lassen. Doch dieser „Run“, den das Unternehmen gerade hat, ist vielleicht noch nicht vorbei. Wie mehrere Medien berichten, rollt eine Sammelklage auf Valve zu. Die US-amerikanische Anwaltskanzlei Vorys, Sater, Seymour and Pease LLP hat diese eingereicht und erklärt, dass Valve seine Marktmacht missbrauche.
Im Konkreten geht es um eine sogenannte Meistbegünstigtenklausel. Diese verbietet es Publishern und Entwicklern, ihre Spiele auf anderen Plattformen zu anderen Preisen anzubieten.
Die Kläger schreiben dazu laut Hollywood Reporter, dass die Steam-Meistbegünstigtenklausel auch die Innovation behindere, indem sie eine künstliche Eintrittsbarriere für Plattformen schaffe. Doch auf einem Markt wie diesem könne ein neuer Marktteilnehmer den Verbrauchern Vorteile bringen. Wie die Kanzlei fortfährt, wären Steam-Konkurrenten in der Lage, den Spieleentwicklern mindestens gleich hohe Gewinnspannen und den Verbrauchern niedrigere zu bieten, würde die Meistbegünstigtenklausel von Steam nicht existieren.
Laut Tim Sweeney von Epic Games, der schon 2019 erklärte, wie der Markt dahingehend funktioniert, verhält sich die Sache so: Möchte ein Entwickler sein Spiel auf mehreren Plattformen anbieten und dabei günstiger bei Epic Games denn bei Steam, so behält sich Steam das Veto-Recht vor, sprich, Valve kann einfach „Nein“ sagen.
Lässt Valve den günstigeren Preis auf einer anderen Plattform durchgehen, ist der Entwickler aber dennoch nicht vom Haken. Sweeney legt nach, dass der Preisunterschied Steam-Nutzer verärgern würde und zu Review-Bombing und dergleichen führen könnte.
Steam has veto power over prices, so if a multi-store developer wishes to sell their game for a lower price on the Epic Games store than Steam, then:
1) Valve can simply say “no”
2) Pricing disparity would likely anger Steam users, leading to review bombing, etc— Tim Sweeney (@TimSweeneyEpic) January 30, 2019
Beides ist eine unschöne Angelegenheit. Spiele-Entwickler sitzen in einer Zwickmühle. Aber vielleicht nicht mehr lange. Es dürfte jedenfalls interessant werden, wie sich die Sache entwickelt und ob Valve auch an dieser Front Ärger droht.